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Erfurter Kommu­nal­po­li­tiker stellt die Ausrichtung der Streifen infrage

Stadt­planer haben heraus­ge­funden, dass Längs­streifen die Rolle der Fußgänger im Straßen­verkehr stärken. Querstreifen hingegen stellen eine optische Barriere für Autos dar. Erfurts Ortsteil­bür­ger­meister Robert Bednarsky will deshalb als erster Politiker umgedrehte Zebra­streifen testen und hofft, ein entspre­chendes Modell­projekt genehmigt zu bekommen. Dies soll vor allem der Sicherheit von Fußgängern zugutekommen.

Längs oder quer? Wann ist der Zebrastreifen sicherer?
Mario Hoesel / shutterstock.com

Fußgän­ger­überwege sind eigentlich antik

Wie man aus der Archäo­logie weiß, geht die heutige Anordnung der Streifen bis auf die Antike zurück. Auch die Römer sollen Fußgän­ger­überwege, Einbahn­straßen und Bürger­steige gekannt haben. Dafür kamen damals vermutlich sogenannte Tritt­steine zum Einsatz, die eine geschützte Querungs­mög­lichkeit boten.

Zirka 2000 Jahre später sind Fußgän­ger­schutzwege immer noch Teil des modernen Straßen­ver­kehrs. Auch heute noch dienen sie dem beson­deren Schutz von Passanten, Rollstuhl­fahrern und Kranken­fahr­stühlen, die hier stets Vorrang haben.

Zu dem Zebra­streifen, wie ihn heute jedes Kind kennt und der Fußgänger bevorzugt, wurde er in Deutschland aber erst im Jahre 1953. Somit feierte der Überweg mit dem tieri­schen Vorbild erst kürzlich sein 70-jähriges Bestehen.

„Ungewohnt, aber doch völlig logisch!“

Um die bewährte Schutz­funktion weiter zu verbessern, will der Erfurter Ortsteil­bür­ger­meister Robert Bednarsky die Querstreifen nun umdrehen. Dafür hofft er auf die Geneh­migung eines Modell­ver­suchs, damit nicht die gesamte Straßen­ver­kehrs­ordnung geändert werden muss.

Aus Sicht der Fußgänger würden die Querstreifen zu Längs­streifen, was ihre Orien­tierung und Sicherheit beim Überqueren der Straße verbessern könnte. Gleich­zeitig würde die Fahrbahn­mar­kierung aus dem Cockpit eines Autos heraus stärker als optische Barriere wirken.

Zu bild.de sagt der Politiker: „Es ist vielleicht ungewohnt, aber doch völlig logisch! Die Fußgänger laufen an den Streifen entlang. Wir haben hier eine lange Straße, an der sich eine Schule befindet und auch viele ältere Menschen leben.“ Zwei oder drei der neu gestal­teten Zebra­streifen will er deshalb beim Tiefbauamt beantragen.

Wissen­schaft stellt Anordnung der Streifen infrage

Stefan Peter Andres, Dozent für Stadt- und Raumplanung an der FH Erfurt in Thüringen, kennt ebenfalls die lange Geschichte der Fußgängerüberwege:

„Auf den Straßen im alten Pompeji kennen wir Quersteine für Fußgänger, damit die Räder der Fuhrwerke nicht behindert wurden. Heute sind die Streifen nur noch aufgemalt, die Richtung hat also ihre Berech­tigung verloren“, so der Wissen­schaftler, der mit Studenten ein Forschungs­projekt zu den verdrehten Markie­rungen umsetzt.

Außerdem sei bekannt, dass sich autis­tische Menschen schwertun, über Querstreifen zu gehen. Hunde und Pferde sollen ebenfalls dazu neigen, bei Quermustern zurückzuschrecken.

Falsches Verhalten an Zebra­streifen kann strafbar sein

Wer einen Fußgänger am Zebra­streifen nicht passieren lässt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Das gleiche Bußgeld gilt für das Überholen am Zebra­streifen. Werden dabei andere Verkehrs­teil­nehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. Bei einem Unfall werden 120 Euro fällig. In jedem Fall wird ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister eingetragen.

Fehlver­halten am Zebra­streifen gilt als eine der Todsünden im Straßen­verkehr. Wer hier zu schnell fährt oder den Vorrang der Fußgänger missachtet, kann sich strafbar machen. Es drohen eine Geld- oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

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Quelle: bild.de