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41 Euro Vertrags­strafe, weil er im Notfall­einsatz vor dem Klinikum parkte

Ein Rettungs­sa­ni­täter kämpft um ein Menschen­leben – und wird dafür mit einem 41-Euro-Strafzettel bestraft. Weil das automa­tische Parksystem eines Kranken­hauses seinen Rettungs­wagen nicht erkannte, bekam der Notfall­helfer eine Rechnung von einem Parkraum­über­wacher. Statt Verständnis gab es von der Klinik­leitung aber nur ein Schul­ter­zucken. Erst nachdem der Mann seinen Ärger im Netz öffentlich machte, konnte das Knöllchen abgewehrt werden.

Krankenwagen nicht erkannt: Rettungssanitäter soll Strafzettel zahlen
de-nue-pic / shutterstock.com

Notfall­einsatz mit Folgen

Ralph Schuster ist 47 Jahre alt und arbeitet laut seinem Jobprofil auf xing.com seit über 20 Jahren als Rettungs­sa­ni­täter. Zudem engagiert er sich in der Freiwil­ligen Feuerwehr. Es dürfte kaum übertrieben sein, zu sagen, dass dieser Mann sein Leben dem Helfen widmet.

Umso bitterer wirkt daher ein Vorfall, der sich am 3. Februar dieses Jahres während eines Rettungs­ein­satzes ereignete. Schuster eilte an diesem Tag mit einem Notfall-Patienten ins Krankenhaus Ehringen und erreichte um 13:42 Uhr das Klinikgelände.

An der Liegend­an­fahrt übergab er einen schwer erkrankten Patienten an das Klinik­per­sonal und ließ seinen Einsatz­wagen exakt 26 Minuten und 42 Sekunden vor dem Gebäude stehen. Nicht unüblich, denn die Übergabe eines Patienten, kann schon eine Weile dauern. Danach ging es weiter zum nächsten Einsatz – doch das Parken hatte ein unerwar­tetes Nachspiel.

Parkraum­über­wacher sorgen wieder für Ärger

Denn für seinen routi­ne­mä­ßigen Stopp erhielt Schuster eine Rechnung: 41 Euro Strafe sollte er zahlen, weil er angeblich „ohne Parkbe­rech­tigung“ auf dem Kranken­haus­ge­lände geparkt hatte.

Absender der Quittung ist die Mobility Hub Parkservice GmbH aus München, die das Geld eintreiben will. Dabei handelt es sich um eine Parkraumüberwachungs-Firma, die mittels Kamera­technik Parkti­ckets abwickelt.

Unter­nehmen wie PRS Parkraum­service, Parkdepot, Parkvision oder jetzt Mobility Hub fallen immer wieder durch überhöhte Forde­rungen für vermeint­liche Vertrags­strafen, vor allem auf Super­markt­park­plätzen, auf. Dabei bedienen sie sich auch unlau­terer Methoden wie der digitalen Manipu­lation eines Beweis­fotos und schrecken offenbar auch nicht davor zurück, Rettungs- und Einsatz­kräfte ohne handfesten Grund zur Kasse zu bitten.

„Dann wurde ich zornig“

Gegenüber bild.de schildert Schuster, dass er sich von der überra­schenden Forderung zunächst nicht beein­drucken ließ. Als dann aber auch die Klinik­leitung den Mann jede Hilfe versagte, wurde er „zornig“.

Auch die Kontakt­auf­nahme mit Mobility Hub brachte keine Lösung, sodass der Mann die sozialen Netzwerke nutzte, um sich Gehör zu verschaffen. Daraufhin meldeten sich Mitar­beiter des Klinikums bei Schuster und stellten ihm in Aussicht, die Angele­genheit wohlwollend zu klären.

Klinik reagierte erst nach öffent­licher Kritik

Der Fall erreichte infolge der hohen Aufmerk­samkeit auf Facebook schließlich auch die Südwest Presse. In dem Ulmer Blatt erklärte eine Sprecherin, dass man auf ein schran­ken­loses Parkma­nagement mit Kamera­technik umgestellt habe.

Der Kranken­wagen sei unglück­li­cher­weise nicht als solcher erkannt worden. Wer sein Kfz aber länger als 15 Minuten abstelle, bekomme automa­tisch ein Knöllchen. Schuster solle sein Kennzeichen durch­geben, die Geschäfts­führung würde sich dann um die Stornierung kümmern.

Woher erhalten Parkraum­über­wacher meine Daten?

Doch wie kommen die Parkraum­über­wacher überhaupt an die Rechnungs­adresse der vermeint­lichen Parksünder? Die gängige Praxis besteht darin, dass diese Firmen auf die Fahrzeug­hal­ter­daten zugreifen, die mittels Halter­ab­frage vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten.

Ein Vorgehen, das kriti­siert wird, weil die Anfragen dieser Parkraum­über­wa­chung extrem zugenommen haben. Allein 2023 sollen 1,5 Millionen Anfragen dieser Art beim KBA einge­gangen sein, während es im Jahr 2010 nur rund 53.000 waren.

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Quelle: bild.de