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Wenn Radar­fallen Verkehrs­teil­nehmer gefährden

Blitzer sollen eigentlich dazu beitragen, die Verkehrs­si­cherheit zu erhöhen. Doch manchmal werden sie selbst zum Unfall­risiko. So sorgte in Herford ein mobiler Blitzer für Ärger unter Autofahrern, weil er Abbiegern die Sicht auf eine Kreuzung versperrte. Dabei gibt in den Bundes­ländern spezielle Regeln, wie, wo und in welchem Abstand der Verkehr mittels Radar­falle überwacht werden darf.

Extrem gefährlich – wenn ein Blitzer die Sicht behindert
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Anhänger im Blickfeld der Abbieger

„Der mobile Blitzer des Kreises Herford wurde unmöglich aufge­stellt, er versperrt die Sicht in die Kreuzung. Das ist extrem gefährlich für die Autofahrer. Wie kann man die große Box so platzieren?“, fragt eine 60-jährige Frau aus dem nordrhein-westfälischen Bünde.

Denn auf dem Seiten­streifen einer eigentlich übersicht­lichen Kreuzung in Bünde-Holsen war ein sogenannter mobiler „Staren­kasten“ platziert worden. So werden die vermeintlich unauf­fäl­ligen Blitzer-Anhänger genannt, die durch ihre kompakte, quader­förmige Bauweise – auch gut getarnt – Tempo­sünder überführen sollen.

Dass die Radar­falle an einer für die Verkehrs­si­cherheit ungüns­tigen Stelle platziert war, sorgte aber nicht nur bei der bereits genannten Einwoh­nerin für Ärger. Weitere Bürger beschwerten sich beim Westfalen-Blatt und auch auf Facebook wurde der Standort des mobilen Blitzers in einer lokalen Gruppe diskutiert.

Die überwie­gende Meinung: „Man kann hier den Verkehr nicht einschätzen“

Die Diskussion in dem sozialen Netzwerk sorgte für Aufmerk­samkeit bei den Reportern der Westfalen-Blatts. Daraufhin nahm eine Repor­terin die Stelle in Augen­schein und stellte fest: An dieser Kreuzung sind vorfahrts­be­rech­tigte Autofahrer erst zu erkennen, wenn ihre Motor­haube bereits in die kreuzende Fahrbahn hineinragt, weil der Blitzer-Anhänger die Sicht auf den kreuzenden Verkehr von Links tatsächlich versperrte. Auch der Selbst­versuch der Repor­terin kam zu diesem Urteil.

Stadt­spre­cherin: „Blitzer dürfen Sicht nicht behindern“

Der Kreis Herford ist für die Aufstellung des Blitzer-Anhängers verant­wortlich. Das Gerät sollte für drei Tage im Februar an der Kreuzung stehen. Selbst­ver­ständlich dürfen Radar­an­lagen die Sicht der Verkehrs­teil­nehmer nicht beeinträchtigen.

„Bisher wurde an dieser Stelle mit unserem VW-Caddy geblitzt, was zu keinerlei Problemen geführt hat“, so Stadt­spre­cherin Annalena Klein. Die Aufstellung des Anhängers habe aber bisher zu keinem Unfall geführt.

Welche Regeln gelten für die Platzierung?

Wie Radar­fallen positio­niert werden dürfen, unter­liegt klaren Richt­linien, die aller­dings in den jewei­ligen Bundes­ländern unter­schiedlich geregelt sind.

Jedes Land ist dafür verant­wortlich, wer die Messungen durch­führen darf und wo die Messgeräte aufge­stellt werden sollen. In vielen Richt­linien sind Mindest­ab­stände zwischen Verkehrs­zeichen und Messan­lagen vorge­schrieben, wobei Ausnahmen an Gefah­ren­stellen oder vor Schulen und Alten­heimen bestehen.

Zudem machen auch die Hersteller Vorgaben zur Aufstellung und Durch­führung der Messung. So sind beispiels­weise nur speziell geschulte Polizei­beamte oder Mitar­beiter von Behörden dazu befugt, die Geräte zu bedienen und auszuwerten.

Warum Position und Abstände sein können

Erhält man einen Bußgeld­be­scheid wegen einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung, sollte man darauf achten, ob die vorge­schrie­benen Abstände zwischen den Verkehrs­zeichen und dem Blitzer korrekt einge­halten wurden. Ein Rechts­anwalt kann die Bußgeldakte und den Verkehrs­zei­chenplan einsehen, aus dem genau hervorgeht, ob die Radar­geräte und Verkehrs­zeichen ordnungs­gemäß aufge­stellt wurden.

Jeder hier gefundene Fehler erhöht die Chancen, das Bußgeld erfolg­reich abzuwehren. Auch andere Mängel bei der Dokumen­tation, zum Beispiel beim Erfassen der Geschwin­digkeit, erhöhen die Chancen auf einen erfolg­reichen Einspruch.

Typische Fehler beim Blitzen

Nachfolgend ein Überblick über die häufigsten Fehler, die bei der Aufstellung und Bedienung von Blitzer-Anlagen auftreten können:

  • Der Blitzer wurde an einer ungüns­tigen Stelle positio­niert, die die Sicht auf den Verkehr oder andere Verkehrs­schilder behindert.
  • Fehler­hafte Abstände zwischen Blitzer und Verkehrs­schildern, die vorge­schrie­benen Mindest­ab­stände wurden nicht einge­halten (in der Regel 150 – 200 Meter)
  • Das Messgerät wurde falsch ausge­richtet oder nicht ordnungs­gemäß platziert, was zu ungenauen Messungen führt.
  • Das Messgerät wurde außerhalb der zuläs­sigen Einsatz­zeiten genutzt, etwa bei schlechtem Wetter oder einge­schränkter Sicht.
  • Das Messgerät wurde nicht regel­mäßig geeicht oder war nicht korrekt kalibriert, wodurch die Messung ungenau wird.
  • Die gemessene Geschwin­digkeit des Fahrzeugs wurde falsch dokumen­tiert, beispiels­weise durch einen Fehler im Messprotokoll.
  • Das Personal, das den Blitzer bedient, war nicht ausrei­chend geschult oder quali­fi­ziert, um das Messgerät korrekt zu nutzen.
  • Der Blitzer wurde an einem Ort aufge­stellt, an dem keine recht­liche Grundlage für die Geschwin­dig­keits­messung vorlag.

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Quellen: auto-motor-und-sport.de, westfalen-blatt.de