• Lesedauer:4 min Lesezeit

Probe­phase für die Führerschein-App beginnt im April

Der digitale Führer­schein startet im Frühjahr mit einer Testphase, nachdem er vor vier Jahren unter Bundes­ver­kehrs­mi­nister Andreas Scheuer (CSU) krachend gescheitert war. Ab April dieses Jahres sollen ausge­wählte Fahrerlaub­nis­be­sitzer die Möglichkeit haben, ihren Führer­schein digital per App zu hinter­legen, sodass der „Lappen“ bei einer Polizei­kon­trolle sowohl analog als auch auf dem Smart­phone vorge­zeigt werden kann. Doch wie bei so ziemlich allen Digita­li­sie­rungs­pro­jekten in Deutschland bleiben auch hier noch zahlreiche Fragen offen.

Frühling für den „Lappen“: Der digitale Führerschein kommt
Alpaka­Video / shutterstock.com

Schon Andi Scheuer schei­terte an der Führerschein-App

Ursprünglich war die Einführung des digitalen Führer­scheins für September 2021 geplant. Doch damals schei­terte das Projekt an techni­schen Mängeln und ungelösten Sicher­heits­fragen. Die App namens „ID Wallett“, die den Führer­schein digital abbilden sollte, war nicht fälschungs­sicher genug und ließ sich zudem nur umständlich nutzen.

Auch die fehlende Akzeptanz bei Behörden und die unzurei­chende Integration in bestehende Systeme führten dazu, dass das Vorhaben des damaligen Verkehrs­mi­nisters Andreas Scheuer (CSU) scheiterte.

Jetzt gibt es einen neuen Anlauf: Ab April dieses Jahres soll der digitale Führer­schein in einer Testphase mit begrenzter Nutzerzahl erprobt werden. Ziel des Probe­laufs ist es, die technische Umsetzung zu überprüfen und mögliche Schwach­stellen frühzeitig zu erkennen, bevor eine flächen­de­ckende Einführung erfolgt.

Zunächst nur in Deutschland gültig

Ein Name für die neue App steht bislang noch nicht fest, und es ist auch unklar, wann sie offiziell verfügbar sein wird. Sicher ist jedoch, dass die digita­li­sierte Fahrerlaubnis über die App zunächst ausschließlich in Deutschland als gültiger Nachweis anerkannt wird.

Nach derzei­tiger Rechtslage droht ein Verwar­nungsgeld in Höhe von zehn Euro, wenn der Führer­schein bei einer polizei­lichen Verkehrs­kon­trolle nicht vorge­zeigt werden kann. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen die Mitfüh­rungs­pflicht nach § 4 Abs. 1 Fahrerlaub­nis­ver­ordnung (FeV) vor.

An der Entwicklung der App sind das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium (BMDV), das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Bundes­dru­ckerei beteiligt. Grundlage dafür ist ein Entwurf zur Änderung des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes, der am 12. Februar und damit kurz vor Ende der Legis­la­tur­pe­riode der bishe­rigen Ampel­ko­alition, vorgelegt wurde.

ADAC: viele offene Fragen

Aus Sicht des ADAC wirft der neue Anlauf zur Digita­li­sierung des Führer­scheins noch grund­le­gende Fragen auf. So müsse vor der Einführung des digitalen Führer­scheins gesetzlich geklärt werden, wie beispiels­weise Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Polizei­kon­trolle erkannt werden können.

Dazu wäre es notwendig, die aktuellen Daten der Polizei­be­hörden in die digitale Anwendung zu integrieren. Zudem sollte das Karten­format der Fahrerlaubnis auch bei einer flächen­de­ckenden Einführung der App für dieje­nigen erhalten bleiben, die den digitalen Service nicht nutzen möchten oder können.

EU-weite Einführung geplant

Neben dem Rollout einer App exklusiv für den deutschen Markt liegt auch die Einführung eines digitalen Führer­scheins in allen Mitglied­staaten der Europäi­schen Union auf dem Tisch. Die 4. EU-Führer­schein­richt­linie soll dabei die Grundlage schaffen, um einen einheit­lichen digitalen Führer­schein in der gesamten Union zu etablieren.

Die Einigung von Parlament, Kommission und Minis­terrat im sogenannten Trilog steht noch aus und ein Kompro­miss­vor­schlag wird voraus­sichtlich im Frühjahr 2025 erwartet. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland diese jedoch noch in natio­nales Recht umsetzen. Daher sollte die deutsche Version des digitalen Führer­scheins schon heute die EU-weite Einführung im Blick haben.

Deutsche IT-Enttäuschung

Die digitale Trans­for­mation der deutschen Verwaltung ist alles andere als eine Erfolgs­ge­schichte. Sei es die elektro­nische Gesund­heits­karte oder die Patien­tenakte, der Steuer­be­scheid oder die einfache Beantragung eines Perso­nal­aus­weises. Die Liste der IT-Projekte, die in Deutschland heute noch nicht oder nur einge­schränkt funktio­nieren, ist lang.

Und auch im Kontext des Straßen­ver­kehrs hört man immer wieder von fehlge­schla­genen Digita­li­sie­rungs­be­mü­hungen. So schei­terte vor etwa einem Jahr die vollmundig angekün­digte Online-Zulassung i-Kfz im Selbst­versuch einer SWR-Reporterin an einem analogen „Rubbelfeld“.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: adac.de, fr.de