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Formfehler der Polizei macht Verkehrs­verstoß nichtig

Kleines Detail, große Wirkung: Wegen einer fehlenden Unter­schrift im Messpro­tokoll konnte eine Autofah­rerin in Neubran­denburg das Bußgeld abwehren. Ihr Anwalt hatte den Fehler in der Bußgeldakte entdeckt, woraufhin das Gericht das Verfahren einstellte: Die Strafe blieb ihr erspart.

Weil ein wichtiges Detail fehlte – Autofahrerin bleibt Bußgeld erspart
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Der konkrete Fall

„Bußgeld­vor­würfe stets prüfen lassen“ lautet der Ratschlag von Geblitzt.de. Der Fall einer geblitzten Autofah­rerin aus Cölpin bei Neubran­denburg zeigt, warum man Bußgeld­be­scheide tatsächlich niemals hinnehmen und als unabwendbar betrachten sollte. Besser ist es, solche Vorwürfe überprüfen zu lassen.

Die 59-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern war im Sommer letzten Jahres in einem Vorort mit 21 km/h zu schnell in eine Radar­falle getappt. Um 10:45 Uhr wurde ihr Fahrzeug laut Bescheid in Küssow, wo stadt­aus­wärts eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 60 km/h gilt, mit knapp über 80 km/h erfasst. So berichtet es der Nordkurier.

Die Strafe: 115 Euro und ein Punkt in Flensburg

Dafür hätten ihr laut Bußgeld­ka­talog mindestens 115 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrs­sün­der­kartei in Flensburg gedroht. Diese Sanktionen drohte man der Autofah­rerin im Bescheid des Ordnungs­amtes der Stadt Neubran­denburg auch an.

Das wollte die Autofah­rerin nicht so akzep­tieren und hat die Vorwürfe auf Recht­mä­ßigkeit überprüfen lassen. Ihr Anwalt fasst die Situation knapp zusammen: „Meine Mandantin kann sich das nicht erklären, sie fuhr bisher vorschrifts­gemäß und ärgert sich vor allem über den Punkt“, so der Jurist. Die Frau legte schließlich Einspruch ein.

Der Kardi­nal­fehler: Fehlende Angabe im Messprotokoll

Und das mit Erfolg. Das Verfahren wurde schließlich einge­stellt. Ausschlag­gebend war ein kleines, aber wichtiges Detail, das dem Anwalt der Autofah­rerin einen Angriffs­punkt zur Abwehr des Bußgeldes verschaffte. Die zustän­digen Beamten hatten es versäumt, dass das beim Blitzen immer notwendige Messpro­tokoll zu unter­schreiben ist.

Außerdem müssen Bußgeld­be­scheide in der Regel folgende Angaben enthalten:

  • Die genaue Geschwin­digkeit des Fahrzeugs
  • Der Messzeit­punkt und Ort
  • Die verwendete Messvorrichtung
  • Die Identität des Messbeamten

Fehlen solche Angaben, sind sie nicht proto­kol­liert oder gibt es andere Unstim­mig­keiten, stellt das die Vorwürfe infrage. Das verspricht gute Chancen auf eine Abwehr der Bußgeld­for­derung, wie im Falle der Autofah­rerin aus Cölpin.

Versäumnis der Beamten sorgt für Ärger im Gerichtssaal

Richterin Birgit Hensellek zeigte sich in der Verhandlung verärgert über das Versäumnis der Ordnungs­hüter. Weder der Polizei noch der Bußgeld­stelle der Stadt Neubran­denburg oder dem Gericht war die fehlende Signatur im Vorfeld aufgefallen.

Erst der Anwalt der Autofah­rerin hatte zu Beginn des Verfahrens darauf hinge­wiesen. Offenbar handelte es sich um einen jüngeren Beamten, der an jenem Tage seine Unter­schrift im Protokoll vergaß.

So könne im Verfahren der Tatvorwurf nicht aufrecht­erhalten werden, weswegen Richterin Hensellek es schließlich ganz einstellte. Der Appell an die gerade noch einmal Davon­ge­kommene lautete dennoch: „Sie soll künftig auch dort lieber etwas langsamer fahren“.

Warum Mängel im Bußgeld­ver­fahren oft unent­deckt bleiben

Dass auf dem Messpro­tokoll eine Unter­schrift fehlt, bekommen Betroffene in der Regel nicht mit. Daher ist es entscheidend, im Falle eines Bußgeld­vor­wurfs anwalt­lichen Rat zu suchen.

Verkehrs­an­wälte können die Bußgeldakte auf mögliche Fehler unter­suchen, die oft unent­deckt bleiben, weil die Betrof­fenen meist nur den Bußgeld­be­scheid erhalten und meist nur schweren Zugang zu den vollstän­digen Akten haben.

Eine profes­sio­nelle Prüfung, wie sie beispiels­weise durch Geblitzt.de angeboten wird, hilft, den Bescheid auf mögliche Angriffs­punkte zu überprüfen, die zu einer Reduzierung der Strafe oder sogar zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: nordkurier.de