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Klassische Warnzeichen, anhand derer man gefälschte Bußgeld­vor­würfe erkennen kann

Vorsicht vor dieser Betrugs­masche: Krimi­nelle mit russi­schem E-Mail-Absender verschicken derzeit gefälschte Mails im Namen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Darin wird ein Tempo­verstoß erfunden, um ahnungslose Empfänger zur Zahlung eines „Bußgelds“ zu drängen. Was die Täter nicht bedacht haben: Bußgeld­be­scheide werden in Deutschland in der Regel per Post verschickt. Es gibt aber noch drei weitere Warnzeichen, die das vermeint­liche Behör­den­schreiben als Fälschung entlarven.

Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt: Betrügerische Bußgeldbescheide im Umlauf
fizkes / shutterstock.com

Gefälschte Bußgeld­for­de­rungen

Cyber­kri­mi­nelle nutzen jedes Mittel, das ihnen zur Verfügung steht, um ahnungslose Opfer aus der Ferne zu betrügen. Sei es durch gefälschte E-Mails oder QR-Codes, Phishing-Websites oder manipu­lierte Nachrichten – ihr Ziel ist immer dasselbe: Geld und persön­liche Daten abgreifen.

Derzeit kursieren gefälschte E-Mails, die angeblich vom KBA stammen und Empfänger mit einem erfun­denen Bußgeld­vorwurf über 158 Euro konfron­tieren. Doch auch bei diesem gefälschten Behör­den­schreiben haben die Urheber einige Fehler gemacht, die helfen, den Betrug zu enttarnen.

Warnsignal 1: Bescheide werden nicht digital verschickt

Der erste Fehler der Cyber­kri­mi­nellen bezieht sich darauf, dass für eine recht­mäßige Zustellung bestimmte Regeln einge­halten werden müssen. Von recht­lichen Abläufen in Deutschland haben die Täter offenbar keine Ahnung, denn Post von der Bußgeld­stelle kommt nicht per Mail.

Bußgeld­be­scheide werden in der Regel mit Postzu­stel­lungs­ur­kunde und „noch“ analog zugestellt. Allein diese Tatsache sollte schon ein deutliches Warnsignal für alle Empfänger sein.

Nachzu­lesen ist dies beispiels­weise auf der Webpräsenz der bayeri­schen Polizei: „Bußgeld­be­scheide der Zentralen Bußgeld­stelle im Bayer. Polizei­ver­wal­tungsamt, welche sich an Betroffene mit Wohnsitz innerhalb der Bundes­re­publik Deutschland richten, werden im Regelfall mit Postzu­stel­lungs­ur­kunde zugestellt.“

Warnsignal 2: Das KBA ist nicht zuständig

Es gibt aber noch weitere Warnzeichen, bei dem ersten geht um die Zustän­digkeit. Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt keine Bußgeld­be­scheide aus. In Deutschland sind dafür die jewei­ligen Bußgeld­stellen in den Bundes­ländern zuständig. Wer also eine vermeint­liche Zahlungs­auf­for­derung für einen Verkehrs­verstoß vom KBA erhält, sollte spätestens beim Absender misstrauisch werden.

Warnsignal 3: Absen­der­adresse aus Russland

Ein weiteres Warnsignal ist die E-Mail-Adresse. Grund­sätzlich gilt: Immer im Mailpro­gramm oder in der Web-Applikation den Ländercode am Ende der Absen­der­adresse (nicht nur des Absender-Namens) prüfen. Im Falle der gefakten KBA-Emails handelt es sich um die Kennung „.ru“, was auf eine russische Herkunft hindeutet und im Kontext von Cyber­kri­mi­na­lität immer als Warnzeichen zu verstehen ist.

Warnsignal 4: Merkwürdige Sprache

Die betrü­ge­rische Mail enthält zudem einen Link, der angeblich zu einem PDF mit Zahlungs­in­for­ma­tionen zur Beglei­chung der Forderung führt. Die darin verwen­deten Formu­lie­rungen wirken aber maschinell erstellt und bei näherer Betrachtung merkwürdig. „Für ihre Bequem­lichkeit“ klingt wie eine wörtlich übersetzte, ungebräuch­liche Formu­lierung aus einer anderen Sprache.

Recht­schreib­fehler sind in der aktuell kursie­renden Massenmail aller­dings nicht übermäßig zu finden, sodass man tatsächlich genauer hinschauen muss, um den Text als betrü­ge­risch zu entlarven.

Generell gilt: Finger weg von externen Links

Öffnen sollte man einen Link einer auffäl­ligen Mail laut KBA auf gar keinen Fall, weil bereits dann die Gefahr einer Infektion mit Schad­software gegeben ist. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte sie sofort löschen und, wenn möglich, den Absender als betrü­ge­risch kennzeichnen und blockieren.

Diese Angaben gehören in jeden Bußgeldbescheid

Egal, ob man sich gegen Bußgeld­vor­würfe wehren oder einen gefälschten Bescheid erkennen will – es gibt einige Aspekte, die in einem Dokument der Bußgeld­be­hörde enthalten sein müssen. Hier eine Übersicht:

  • Ausstel­lungs­datum des Bußgeldbescheids
  • Vollständige und präzise Angaben zur betrof­fenen Person
  • Infor­ma­tionen über die ausstel­lende Behörde
  • Name und Adresse des Rechts­bei­stands (falls vorhanden)
  • Akten­zeichen
  • Kfz-Kennzeichen
  • Beschreibung der vorge­wor­fenen Ordnungs­wid­rigkeit samt Zeitpunkt und Ort der Tat
  • Recht­liche Grund­lagen der Ordnungs­wid­rigkeit und angewendete Bußgeldvorschriften
  • Strafen, einschließlich Bußgeldhöhe, Punkte in Flensburg und Dauer des Fahrverbotes
  • Auflistung der Beweis­mittel wie Blitzer­fotos und Messdaten
  • Hinweis auf mögliche Rechts­mittel und Belehrung zur Frist

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Quellen: merkur.de, kba.de